Verbesserte Förderbedingungen in der steuerlichen Forschungsförderung (FZULG)

Die wichtigsten Neuerungen im FZULG auf einen Blick:

  • Steigerung der jährlichen Bemessungsgrenze für Forschungskosten: 4 Mio. € → 12 Mio. €
  • Beantragung einer um 10 % höheren Förderquote für KMU möglich: 25 % 35 %
  • Höhere Kostenanteil für FuE-Fremdleistungen ansetzbar: 60 % 70 %
  • Eigenleistungen von Einzelunternehmern mit höherem Kostenansatz: 40 € 70 €
  • Projektspezifische Abschreibungskosten erstmals ansetzbar

Sie haben Fragen oder benötigen nähere Informationen? Sprechen Sie uns gerne an. Mit der Erfahrung aus einer Vielzahl seit 2020 erfolgreich beantragter und begleiteter FZULG-Vorhaben zeigen wir Ihnen gerne die Möglichkeiten, aber auch Fallstricke der Forschungszulage.     

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