Kehrtwende in der Innovationspolitik?

Das zuletzt verabschiedete Wachstumschancengesetz sieht auch eine deutliche Stärkung der Innovationsförderung über die steuerliche Forschungszulage (FZULG) ab 2024 vor. In erster Linie betrifft dies die Erhöhung

  • jährlich ansetzbarer Kosten:
    4 Mio. € - 12 Mio. €
  • Fördersätze für KMU:
    25 % - 35 %
  • Kostenansätze für FuE-Fremdleistungen:
    60 % - 70 %

      sowie

  • Ansetzbarkeit projektbezogener Sachkosten.

Sehr gut!

Allerdings stellt sich die Frage, ob sich die steuerliche Forschungszulage tatsächlich als Kernelement der deutschen Innovationsförderung eignet. Der Stifterverband hat  2023 die Anträge der ersten drei Jahre im FZULG untersucht und festgestellt, dass ca. 75 % der Antragsteller kleine und mittlere Unternehmen sind. Angesichts der dortigen FuE-Kapazitäten und Budgets ist davon auszugehen, dass die Anhebung der Kostengrenzen dort einen nur sehr begrenzten Vorteil erzeugt. Zudem sind die effektiven Fördersummen für KMU in den bekannten Projektförderungen 2 - 3mal  höher als bei der steuerlichen Forschungszulage.

Diese ist auf jeden Fall sinnvoll, sollte aber vor allem ein ergänzendes und niederschwelliges Förderangebot bleiben. Ansonsten ist zu befürchten, dass die Innovationsförderung zunehmend verwässert und auf die Großindustrie zugeschnitten wird. Und das finanziell zu Lasten des Mittelstandes bzw. der diesen adressierenden Förderprogramme.

Wachstumschancen schafft man nur, in dem man nachhaltige Anreize für Innovationen setzt und dafür die entsprechenden Mittel bereitstellt. Plakative Ankündigungen, die im Hintergrund mit Verschiebe- und Sparmaßnahmen verbunden sind helfen da nicht. Aber wir bleiben optimistisch.

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