Neue Kalkulationsvorgaben der AGVO gefährden Innovationsprojekte

Mitte 2023 trat die novellierte Ausgabengrundverordnung der EU (AGVO) in Kraft, welche seit 2014 den Rahmen für das nationale Beihilferecht aufspannt. Diese wurde nun zum 01.01.2024 final "scharf geschaltet", nachdem die bis Ende 2023 geltende Übergangsfrist ausgelaufen ist, in der FuE-Projekte noch nach der alten AGVO bewilligt werden konnten.

Besonders eine kleine, bis dato wenig beachtete und noch viel weniger kommunizierte Änderung erschwert Förderanträge für Innovationsprojekte von KMU: Die ansetzbaren Gemeinkosten sind bei der weit verbreiteten pauschalierten Abrechnung nunmehr auf maximal 20% begrenzt, was den Anschein erweckt, dass man bei den deutschen Förderprogrammen von der pauschalierten Abrechnung weitestgehend Abstand nehmen möchte.

Für viele Unternehmen reduzieren sich dadurch die effektiven Förderquoten deutlich, wenn ihnen eine detaillierte Kostenermittlung nach PreisLS nicht möglich ist bzw. auch diese zu deutlich geringeren Gemeinkostensätzen führt.

Werden im Gegenzug nicht auch die Spielräume, die die AGVO für die Festsetzung der Förderquoten nach oben bietet, im Sinne der Unternehmen genutzt und die förderfähigen Kostenansätze korrigiert, dann ist zu befürchten, dass die Bereitschaft im Mittelstand, risikoreiche FuE-Projekte durchzuführen, deutlich sinken wird.

Aber nicht nur für Unternehmen vergrößern sich die Zugangshürden zur Innovationsförderung. Die reduzierten Kostenansätze erschweren gleichermaßen die Finanzierung von Verbundprojekten. Die vorgegebenen Verbundförderquoten waren schon bisher nicht einfach zu erfüllen und erforderten nicht selten erhebliche Zugeständnisse der Industriepartner bei ihren eigenen Förderquoten. Sinken diese noch weiter, wird der Industrieanteil in Verbundprojekten zukünftig nur noch schwer darzustellen sein, was letztendlich die Drittmittelfinanzierung der beteiligten Forschungseinrichtungen gefährdet.

Vor diesem Hintergrund sind Ministerien und Projektträger nun gefordert, schnell AGVO-gerechte Lösungen zu finden und damit die bestehenden Unsicherheiten auszuräumen, ohne dass dies zum Kahlschlag in der Innovationsförderung führt.

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